Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben hat nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht mit den Kindern Umgang zu pflegen. Grundsätzlich hilft zunächst das Jugendamt Ihnen Regelungen zu erarbeiten. Wenn dies nicht gelingt, muss beim Familiengericht ein Weg gefunden werden. Das gilt nicht nur für denjenigen, bei dem die Kinder nicht leben, auch der Elternteil, bei dem die Kinder leben kann einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen. Mitunter kann es angezeigt sein, dass der Umgang jedenfalls für eine Zeit begleitet werden muss.