Wenn die Kindeseltern verheiratet sind, wird das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt. Das gilt auch, wenn die Ehe nach der Geburt geschlossen wird.
Daneben besteht die Möglichkeit beim Jugendamt eine sog. Sorgeerklärung abzugeben. Bei Streit nach einer Trennung der Kindeseltern ist zunächst immer das Jugendamt um Schlichtung anzurufen. Es besteht hierauf ein gesetzlicher Anspruch. Wenn auch die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter des Jugendamtes nicht helfen kann, ist der Weg zum Anwalt und zumeist dann auch zum Gericht unumgänglich. Dabei braucht nicht immer das ganze Sorgerecht zur Disposition gestellt zu werden. Manchmal müssen auch nur Teilbereiche wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder schulische oder gesundheitliche Fragen geregelt werden. Die Beantwortung der Probleme ist immer durch das Kindeswohl bestimmt. Auch wenn ich in erster Linie die Interessen meiner Mandantin/meines Mandaten vertrete, achte ich mit gleicher Intensität auf die Interessen des Kindes und versuche auch deeskalierend vorzugehen.