Ich berate und vertrete Sie in allen Gebieten des Familienrechts. Ich habe mich unmittelbar nach meiner Zulassung 1994 auf diesem Gebiet qualifiziert und die Zulassung zur Fachanwältin erworben.
Das Familienrecht ist ein besonders sensibles Rechtsgebiet. Dabei geht es nicht nur um die elementaren Fragen der persönlichen emotionalen Betroffenheit. Neben der Scheidung müssen Fragen zum Unterhalt, zum Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, zum Umgang wie auch Fragen zu Zugewinn– und Versorgungsausgleich geklärt und geregelt werden.
Dabei die lehrt die Erfahrung, dass mit Empathie und Sachverstand Ihr Anliegen am besten durchgesetzt werden kann.