Für die Einleitung des Scheidungsverfahrens besteht Anwaltszwang. Wer einen Scheidungsantrag stellen möchte, muss sich anwaltlich vertreten lassen.
Ich berate Sie auch dahingehend, wann der richtige Zeitpunkt für die Antragstellung sein kann und ob gegebenenfalls vorher Regelungen gefunden werden könne, die die Ehescheidung nicht noch weiter belasten.
Eine „Online-Scheidung“ gibt es nicht. Nichts desto weniger kann vieles mit Ihrem Einverständnis im Vorfeld über den schriftlichen oder elektronischen Weg erfolgen. Das Gericht wird in jedem Fall die Eheleute zur Scheidung persönlich anhören. Ich empfehle darüber hinaus grundsätzlich ein persönliches Gespräch, um alle mit der Ehescheidung zusammenhängenden Punkte besser erörtern zu können. Nicht selten werden Probleme auch bei einer scheinbar einvernehmlichen Scheidung übersehen.